Donnerstag, 14. Mai 2009

Verbotsirrtum Ehrenmord

Mord und Ehre - dass passt ja nicht zusammen - insofern ein unmöglicher Begriff für diese niederträchtigen Morde, bei dem Menschen, bevorzugt Frauen und Mädchen, i.d.R. von Verwandten aus niederen Beweggründen ermordet werden.

Wenn jemand nun nichts davon weiss, dass sowas hier als Mord gewertet wird... Soll das dann unter Verbotsirrtum laufen?! Also der Täter nach seiner Motivation, dem sozialen Hintergrund usw. bewertet werten - bzw. seine Tat? Ob dass dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entspricht? Wo doch Ex-Verfassungsrichter Hassemer in einem "Spiegel" - Interview erläutert, dass sich "Die Botschaft einer Bestrafung sich am Ende an die Bevölkerung richtet " - unabhängig einer Re-Sozialisierung oder Wiedergutmachung. Sonst würde sich ja die strafrechtliche Verfolgung eines alten Naziverbrechers kaum rechtfertigen lassen.

Hassemer philosophiert geradezu über Strafstandsbestände und das Bemühen, eine Gerechtigkeit zu ermöglichen. Sinn oder Unsinn? Zumindest mal ein Nachlesen wert:

Interview auf SPON

2 Kommentare:

  1. Der redet Unsinn, zumindest was den Verbotsirrtum in Sachen Ehrenmord betrifft. Denn Mord ist auch in anderen Kulturen Mord, und die Tötung von anderen Menschen ist in keinem rechtsystem, das auch nur annähernd mit dem unseren vergleichbar sein will, legitimiert. Machen wir also die Würde und die Unverletzlichkeit von Menschen jetzt vom kulturellen Hintergrund der Opfer fest? Warum also wollen wir dann leute wie Iwan demjanjuk anklagen, vielleicht wusste der ja auch nicht, dass Folter und Völkermord anderswo nicht legitimiert sind?

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  2. So sieht es aus - und es wird ja auch vom Richter a.D. so angeführt, sozusagen das gesunde Rechtsempfinden. Warum man da lange bei "Ehren"mord nachdenken m uss.....

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