Dienstag, 31. Mai 2011

Skandal-Verfahren

Nun ist es zu Ende, eines der Aufsehen erregenden Strafverfahren der Bundesrepublik. Freispruch für den TV-Moderator Kachelmann. Kein Freispruch zweiter Klasse, einfach Freispruch. “In dubio pro reo” – und Zweifel sind mehr als angebracht.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht haben sich nicht mit Ruhm bekleckert. es ist viel, zu viel an Privatleben Kachelmanns an die Öffentlichkeit gedrungen; eine Vorverurteilung ohne Gleichen. Die berufliche Karriere des bis dahin sehr beliebten Moderators dürfte unabhängig vom Freispruch erledigt sein.

Dabei war der Tatvorwurf schon ein schwerer. Vergewaltigung. Sicher nicht einfach für die Ermittler grade bei Prominenten Beschuldigten die Wahrheit zu ermitteln. Insbesondere, wenn das (vermeintliche) Opfer zumindest den Tathergang ausschmückt – oder gar erfindet. Hier wissen die Wahrheit nur die beiden Beteiligten. Sofern es zwei waren.

Nun bin ich der letzte, der eine harte Bestrafung für solche Täter verweigern würde. Aber wir leben in einem Rechtsstaat und daher gilt auch eine Unschuldsvermutung. Und die wurde völlig außer Acht gelassen. Mit Ruhm bekleckert hat sich hier keiner. Auch  nicht die Verteidigung Kachelmanns, die direkt nach der Urteilsverkündung harte Töne anschlug. Und die Reaktionen, siehe verlinkten Zeitungsartikel, über das Urteil sind auch eher beschämend. Soll man also auch Leute, in der Regel ja anscheinend Untermenschen namens Männer sind, also auch bei wahrscheinlicher Unschuld oder grundsätzlich, wenn sie der Vergewaltigung angeklagt werden, verurteilen, damit die Signalwirkung nicht fatal ist?! Nun denn.

Reaktionen zum Kachelmann-Urteil: "Fatale Signalwirkung" | RP ONLINE

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